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AUCH DER SV DEUTSCHER GÄNSEZÜCHTER  IST NICHT UNTÄTIG IN SACHEN VOGELGRIPPE/GEFLÜGELPEST !

SIEHE BRIEF DIREKT HIER DRUNTER ........ dieser wurde im Dezember zum Bundesministerium gesendet .

WIR INFORMIEREN EUCH WENN EINE ANTWORT KOMMT


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Sonderverein Deutscher Gänsezüchter von 1907


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SV Deutscher Gänsezüchter von 1907
1. Vorsitzender
Matthias Koch
Hauptstraße 17
49448 Lemförde


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Herrn Bundesminister Cem Özdemir –
11055 Berlin
- vorab per E-Mail: poststelle@bmel.bund.de -
Dezember 2022


Notruf / Brandbrief der deutschen Gänse-Züchterinnen und -Züchter zur Geflügelpest:
Dringende Bitte um eine Exit-Strategie – impfen statt weiter töten
Es drohen das Aussterben von Gänserassen und der Verlust von Kulturgütern
Sehr geehrter Herr Bundesminister Özdemir,


sehr geehrte Damen und Herren,
wir wenden uns an Sie mit einem dringenden Notruf. Der Sonderverein Deutscher Gänse-züchter e.V. ist ein seit 1907 bestehender gemeinnütziger Zusammenschluss der Gänse-züchterinnen und -züchter Deutschlands zur Erhaltung und Förderung der Gänserassen. Er ist Teil des Verbandes der Hühner-, Groß- und Wassergeflügelzüchtervereine (VHGW) so-wie des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter (BDRG) als nachgeordnetes Fachorgan.
Die Züchterinnen und -züchter von Gänsen und auch allgemein von Rassegeflügel stehen infolge der Geflügelpest (aviäre Influenza / „Vogelgrippe“) und der staatlichen Maßnahmen zu deren Eindämmung derzeit vor einem Scherbenhaufen.
Bundesweit wurden in diesem Herbst zahlreiche Zuchten von seltenen Gänserassen (darun-ter u.a. die vom Aussterben bedrohten deutschen Legegänse, Emdener Gänse und Lippe-gänse) wegen eines positiv-Befundes getötet. Dabei handelte es sich zum Teil um Zuchten, die seit Jahrzehnten aufgebaut wurden. Dieser genetische Fundus und kulturelle Schatz wird infolge der vorsorglichen Tötung ganzer Bestände mit einem Wimpernschlag unwiederbring-lich zerstört. Der Tier-Bestand unserer Gänse ist deutschlandweit nur fragil, sodass der Ver-lust jeder einzelnen Zucht einen immensen Schaden anrichtet. Mit der momentanen Tötung von zahleichen Rassegeflügelzuchten in Deutschland gehen nicht nur wertvolle genetische Ressourcen, geht Biodiversität verloren, sondern es droht gar das vollständige Aussterben ganzer Rassen. Deshalb schlagen wir Alarm und möchten Sie dafür sensibilisieren: Hier ver-schwinden Kulturgüter.


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Der Fortbestand unserer Gänserassen, die seit Generationen zum deutschen Kulturgut ge-hören, basiert allein darauf, dass sich unsere Mitglieder dem Erhalt und der Pflege dieser Rassen verschrieben haben. Das ist unsere Leidenschaft und die deutschen Gänsezüchte-rinnen und -züchter stehen mit Herzblut, Tierliebe und viel Hingabe seit über 120 Jahren für dieses Ziel ein. Jetzt ist aber eine Situation entstanden, die die deutschen Rassegeflügel- und speziell Gänsezucht in ihren Grundfesten erschüttert und nachhaltig in ihrer Existenz be-droht.
Es liegt in unserem ureigensten Interesse, die Geflügelpest zu bekämpfen. Wir bringen da-her Verständnis für staatliche Maßnahmen auf, die diesem Ziel dienen sollen, und erkennen die Eigenverantwortung eines jeden Rassegeflügelzüchters uneingeschränkt an, dieses Ziel nach Kräften zu unterstützen.
Jedoch bitten wir Sie nachdrücklich darum, den bisher angewendeten Maßnahmen-Katalog mit Blick auf die spezielle Situation der Rassegeflügelzüchter zu überprüfen und sich sowohl gesetzgeberisch auf deutscher und europäischer Ebene als auch durch Vorgaben/Er-lasse an ausführende Behörden für eine Verbesserung der Situation einzusetzen. Konkret bitten wir um Folgendes:
1. Impfungen ermöglichen
Die Aviäre Influenza bedroht die Geflügelbestände nunmehr seit Anfang dieses Jahrtau-sends immer wieder massiv; in den vergangenen drei Jahren hat sich das Seuchengesche-hen drastisch verschärft. Fälle der Geflügelpest werden noch immer vorranging auf die Weise bekämpft, dass – auch im Wirtschaftsgeflügelbereich – Hühner, Enten, Gänse oder Puten millionenfach wie Objekte oder Abfall „geräumt“, d.h. getötet werden. Dies kann nicht länger eine angemessene Antwort sein. Abgesehen von den sich damit aufdrängenden ethi-schen Fragen muss es auch angesichts der entstandenen horrenden wirtschaftlichen Schä-den und des oben beschriebenen unwiederbringlichen Verlusts von genetischen Ressourcen hierzu endlich eine Exit-Strategie geben.
Die Entwicklung eines zulassungsfähigen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 GeflPestSchV) und in der Breite einsetzbaren Impfstoffs muss mit Hochdruck und höchster Priorität vorange-trieben werden. Entsprechende Impfungen werden in Frankreich und in den Niederlanden bereits versuchsweise vorgenommen. Schon vor über 15 Jahren gab es Berichte über die Erforschung eines solchen Impfstoffs. Es ist jetzt an der Zeit, zu Lösungen zu kommen. Zu diesem Apell gelangt auch die deutsche Geflügelwirtschaft, deren Forderung nach einem Impfstoff wir unterstützen.
Aus unserer Sicht bieten sich auch schon zum jetzigen Zeitpunkt gerade Rassegeflügel-bestände besonders für die Impfung an, da – anders als in Wirtschaftsgeflügelhaltungen – hier durch die Kennzeichnung in Form von Bundesringen eine eindeutige Identifizierung einzelner Tiere möglich ist und somit durch entsprechende Dokumentationen unzweifelhaft festgehalten werden kann, dass ein Tier geimpft wurde. Vor dem Hintergrund ist zu prüfen, ob für diesen Bereich zwingend an der Vorgabe festgehalten werden muss, dass es sich um einen sog. „Marker-Impfstoff“ handeln muss.


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2. Quarantäne statt Keulen
Die Keulung eines Gesamtbestandes in einer Rassegeflügelhaltung ist im Hinblick auf die nur dünne Zuchttierbasis unverhältnismäßig; sie steht in keinem Verhältnis zu dem mit einem solchen vollständigen Auslöschen einzelner Zuchten eintretenden erheblichen Schaden an genetischen Ressourcen und damit Biodiversität.
Daher sollte auch bei einem positiv-Befund die Tötung von Rassegeflügel die Ausnahme statt – wie bisher vorgesehen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GeflPestSchV, Art. 12 Abs. 1 a) VO EU/2020/687) – der Regelfall sein. Stattdessen kann eine Weiterverbreitung in diesem Fall effektiv und wirksam durch eine strenge Quarantäne und engmaschige Beobachtung des Geflügelbestandes verhindert werden.
Dies sollte durch eine Anpassung der gesetzlichen Regelung oder ggf. eine an die Durchfüh-rungsbehörden gerichtete Klarstellung sichergestellt werden. Eine Verschonung von der Keulung ist derzeit nur ausnahmsweise im Rahmen von § 20 Abs. 1 Satz 1 GeflPestSchV bzw. Art. 13 Abs. 2 VO EU/2020/687 möglich (Haltung seltener Rassen), der – als Ermes-sensentscheidung – von Veterinärbehörden jedoch unterschiedlich gehandhabt wird und zu-dem mit bürokratischen Hürden versehen ist. In diesem Zusammenhang muss das zugrunde gelegte Verzeichnis der Vögel seltener Rassen (Anlage 1 zur GeflPestSchV) ergänzt und ak-tualisiert werden; es ist lückenhaft und gibt die tatsächliche Situation unzureichend wieder. Es sind dringend weitere Gänse-Rassen dort aufzunehmen (siehe Anlage).
3. Ausnahmen von der Stallpflicht für Wassergeflügel
Die momentane Ausmerzung ganzer Zuchtbestände infolge von positiv-Befunden steht am Ende einer bereits seit mehreren Jahren sich immer weiter zuspitzenden Seuchen-Situation. Speziell in den letzten drei Jahren haben die Geflügelpest und die staatlichen Maßnahmen zu deren Eindämmung der Rassegeflügel- und speziell der Gänsezucht schwer zugesetzt: In einigen Regionen Deutschlands mussten die Tiere infolge behördlich angeordneter Aufstall-gebote 50 % des Jahres im Stall gehalten werden. Das ist für die Tiere eine immense Belas-tung, denn arttypische Verhaltensweisen lassen sich im Stall nicht ausleben. Bei Gän-sen handelt es sich um Weidetiere und um Wassergeflügel, das zum tiergerechten Ausleben des Bade-, Pflege-, und auch Fortpflanzungsverhaltens auf den Zugang zu offenem Wasser und auf den Weidegang angewiesen ist. Wir beobachten, dass durch diese Restriktionen die Zahl der Erhaltungszuchten abnimmt; die Züchterinnen und Züchter geben auf, da ihnen un-ter diesen Umständen eine artgerechte Gänsehaltung nicht mehr möglich ist. Deshalb bitten wir darum, die Haltungen von Gänsen im Regelfall (und nicht wie bisher als Aus-nahme, § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 b) GeflPestSchV) von der Stallpflicht ausdrücklich auszu-nehmen. Angesichts des Umstands, dass die Ausbrüche der Geflügelpest sich im Bereich der Wirtschaftsgeflügelbetriebe ganz überwiegend auf Haltungen in geschlossenen Ställen bezogen, muss ggf. ohnehin die Eignung der Stallpflicht zur wirksamen Eindämmung der Vo-gelgrippe in Frage gestellt werden.
4. Perspektiven für Geflügelausstellungen
Die in diesem November und Dezember zu beobachtenden Ausbrüche der Geflügelpest in Rassegeflügelbeständen stehen nach ersten Erkenntnissen im Zusammenhang mit der Teil-nahme der angesteckten Tiere an Geflügelausstellungen. Es ist uns ein großes Anliegen,


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dass sich solches künftig nicht wiederholt, denn die Gesunderhaltung der Tiere steht für uns im Mittelpunkt unserer Arbeit. Gleichwohl möchten wir dafür sensibilisieren, dass der Fortbe-stand von Geflügelschauen für uns von zentraler Bedeutung ist. Diese gehören seit über 100 Jahren zum Herzstück der organisierten Rassegeflügelzucht und stellen schon für sich genommen ein kulturelles Erbe dar, das es zu erhalten gilt. Im Übrigen sind sie auch wich-tige Bedingung für das Fortbestehen der Rassegeflügelzucht als solcher. Die deutschen Meisterschaften, die regelmäßig in Hannover und Leipzig stattfinden, sind nunmehr bereits das dritte Jahr in Folge abgesagt worden. Diese wiederholte seuchenbedingte Absage gro-ßer bundesweiter Vergleichsschauen belastet die deutsche Rassegeflügelzucht schwer, denn die Vergleichsschauen sind für die Züchterinnen und Züchter die Höhepunkte des Jah-res und ihrer züchterischen Bemühungen - eine Rassegeflügelzucht ohne Vergleichs-schauen ist wie eine Sportart gänzlich ohne Turniere. Sie haben eine wichtige Funktion für die Motivation jedes einzelnen Züchters und jeder einzelnen Züchterin.
Die Geflügelschauen, auf der ausgebildete Bewertungsrichter die Übereinstimmung der Tiere mit den Rassemerkmalen beurteilen, sind überdies fundamental wichtig dafür, dass die Rassen tatsächlich gerade in der ihr eigenen Form und ihrem Erscheinungsbild als Kulturgut erhalten und bewahrt werden. Sie stellen die Qualitätsanforderungen an die Zuchten sicher. Außerdem sind die Geflügelschauen ein wesentlicher Baustein sowohl unserer externen Öf-fentlichkeitsarbeit, als auch der internen Vernetzung. Beides ist seither fast zum Erliegen ge-kommen. Deshalb bitten wir alle staatlichen Stellen darum, sowohl gesetzgeberisch als auch in der behördlichen Praxis realistische Perspektiven dafür zu schaffen, dass künftig und in absehbarer Zeit Geflügelschauen wieder stattfinden können. Auch hier kann sich eine Impf-Strategie als Ausweg erweisen.
Unsere dringende Bitte: Zeitnahes Handeln ist erforderlich; anderenfalls steht die deut-sche Rassegeflügel- und speziell Gänsezucht vor ihrem Aus. Das Durchhaltevermögen ist erschöpft.
Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen bereits jetzt und stehen für Gespräche jederzeit gern zur Verfügung; Aktivitäten und Gespräche des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter (BDRG), dem die Gänsezüchterinnen und -züchter ebenfalls angehören, unterstützen wir. Für eine Stellungnahme insbesondere zu den o.g. vier Kernanliegen sind wir dankbar.


Mit freundlichen Grüßen
für den Vorstand des Sondervereins Deutscher Gänsezüchter


Matthias Koch 

Holger Jungk


Andreas Seifert 

Hendrik Färber


Mark Hoppe 

Richard Heinrich


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Anlage: Bestand der Gänserassen
bereits in der Anlage 1 zur GeflPestSchV enthaltene Gänse-Rassen:
Bayerische Landgänse Emdener Gänse Pommerngänse Deutsche Legegänse Leinegänse Diepholzer Gänse Lippegänse
zu ergänzende Gänse-Rassen:
Rasse
Anzahl der Zuchten gemäß Zuchttierbe-standserfassung des BDRG1
Afrikanische Höckergänse
< 30
Böhmische Gänse
< 100
Celler Gänse
< 60
Elsässer Gänse
< 75
Empordàgänse
10
Höckergänse
< 230
Lockengänse
< 50
Mecklenburger Gänse
5
Pilgrimgänse
< 25
Russische Gänse
< 90
Steinbacher Kampfgänse
< 200
Toulouser Gänse
< 110
Twenter Landgänse
< 5
Auszug aus der Zuchttierbestandserfassung des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter:
„Die genetische Vielfalt unseres Planeten nimmt immer mehr ab und mit jeder verschwunde-nen Pflanzen- oder Tierart verliert die Erde an Biodiversität und damit auch an Evolutionsmög-lichkeiten. Eines der Ziele des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter ist es, sich aktiv für den Erhalt und die Förderung teilweise sehr alter Rassen einzusetzen, da gerade bei alten Rassen sich auch altes Genpotential erhalten hat. Schon allein deswegen muss alles daran gesetzt werden, der genetischen Verarmung des Planeten entgegen zu treten und durch Be-wahrung von tiergenetischem Material zur Zukunft beizutragen.“
1 Da es im Rahmen der Zuchttiererfassung durch Mehrfachmitgliedschaften der Züchter in verschiede-nen Vereinen zu Doppelzählungen kommt, dürfte die tatsächliche Anzahl der Zuchten noch deutlich niedriger liegen.

Sonderverein Deutscher Gänsezüchter von 1907


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Dezember 2022

Hallo liebe Zuchtfreunde ,leider hat die Vogelgrippe uns auch in dieser Zeit wieder voll im Griff , der Hauptteil der Schauen wurde abgesagt oder nur mit Tauben durchgeführt . Mit tiefen Bedauern haben wir erfahren das auch schon einige Gänsezüchter betroffen sind und deren hochfeines Zucht,-und Genmaterial gekeult wurde . Wir  vom SV und damit spreche ich mit Sicherheit im Namen aller Züchter sind natürlich darauf bedacht den Züchtern zu helfen die nun vor dem nichts stehen . Daher meine Bitte , bei Interesse an Gänserassen bitte den zuständigen Rassezuchtwart ansprechen damit wir gezielt helfen können .

Ich hoffe und erwarte das der BDRG sich wenigstens nun voll einsetzt um diese momentane Lage für die Zukunft zu ändern , hier müssen Anwälte eingeschaltet werden , es geht hier um Rassen die vor dem Aussterben bedroht sind und um wichtiges Genmaterial . Wenn sich jetzt nichts tut in Sachen vorantreibung  für Impfung gegen die Vogelgrippe werden es bald nicht mehr viel Züchter und Liebhaber geben .

Der Vorstand





Sonderschauen 2021

12.-13.11.2021 Landesschau Thüringen - Messe Erfurt 

https://rassegefluegel-th.de


27.-28.11.2021 Landesschau Baden und Würtemberg - Messe Ulm

www.rassegefluegel-baden.de AUSGEFALLEN


03.-05.12.2021 Lipsia - Bundesschau ,  HSS SV Gänse - Messe Leipzig

https://www.lipsia-rassegefluegel.de AUSGEFALLEN


17.-19.12.2021 Deutsche Junggeflügelschau - Messe Hannover

https://gzv-hannover.de AUSGEFALLEN

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WICHTIG ZUR INFO : 

SIEGERRING AUF ALLE GÄNSERASSEN die im Standard 

verankert sind in 2027 !!!!


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Rasse im Focus 2020 ist die Steinbacher Kampfgans mit ihren 2 Farbschlägen

Rasse im Focus 2021 ist die Toulouser Gans mit ihren nunmehr 3 Farbschlägen .

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Die Schausaison 2019 beginnt mit der Wassergeflügelschau Meiningen , bei dieser Sonderschau sind ca. 330 Gänse zu bestaunen !

Die Hauptsonderschau zur Lipsia im Dezember folgt mit fast 700 Gänsen und der Abschluss ist dann mitte Dezember in Hannover mit 250 Gänsen.

Der SV Vorstand wünscht allen Zuchtfreunden viel Spass und Erfolg in der Schausaison 2019 .

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Sommertagung 2020 ist vom 28.-30. August 2020 in Michelau - Neuensee ! Nähere Infos folgen zeitnah

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Spendenaktion Sternenkinder , Der Spendenbetrag der SV Sommertagung wurde auf dem Nürnberger Christkindlmarkt überreicht !

 


 

 

 


 

 



INTERESSIERTE ZÜCHTER ODER GÄNSEFREUNDE BITTE BEI ANFRAGEN FÜR SPEZIELLE GÄNSERASSEN IMMER AN DIE JEWEILIGEN ZUCHTWARTE WENDEN !

danke

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